Es besteht die Möglichkeit, die Arbeitsgemeinschaft durch einen Kooperationsvertrag zu ersetzen. In Frage kommen z.B.: Tätigkeit in einem Sportverein, Musikunterricht (Erlernen eines Instrumentes), Tätigkeit bei der Feuerwehr u.a. – auch wenn diese Tätigkeit zu einem anderen Zeitpunkt ausgeführt wird.
Die Wahl eines Kooperationsvertrages ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, auch im Ganztag Hobbies und Vereinstätigkeiten ausüben zu können.
Wir möchten unsere ortsansässigen Vereine unterstützen und freuen uns über neue und alt bekannte Kooperationen.