Grundsätze zum Distanzlernen
Allgemeines – Rahmenbedingungen
Die Schülerinnen und Schüler nutzen zu Zeiten des Distanzlernens die Lernplattform IServ, auf der sie auf die Aufgaben zugreifen können. Die Aufgaben sind so gestellt, dass sie eine selbstständige Erarbeitung ermöglichen. Die Aufgaben werden überwiegend nach Stundenplan eingestellt. Zur Verständigung und Rückmeldung kann das Videokonferenzmodul und der Messenger verwendet werden.
Die beteiligten Lehrkräfte gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichts und die regelmäßige pädagogisch-didaktische Begleitung ihrer Schülerinnen und Schüler.
Grundsätze im Distanzunterricht
- Bei Krankheit oder ähnlichem erfolgt, wie auch im Präsenzunterricht, eine telefonische Krankmeldung im Sekretariat der Schule bis 7.30 Uhr.
- Das Sekretariat führt tagesaktuell eine digitale Liste abgemeldeter SchülerInnen, sodass sich die Lehrkräfte informieren können.
- Grundsätzlich gilt, dass die Fächer nach Stundenplan erteilt werden und die Aufgaben sich im Rahmen in der normalerweise zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages bearbeiten lassen:
vormittags Kernarbeitszeit 7.45 Uhr – 12.45 Uhr bzw. 13 Uhr
nachmittags freie Lernzeit zur Bearbeitung der Aufgaben
- Alle KollegInnen und SchülerInnen nutzen IServ für die Kommunikation über E-Mail und das Aufgabenmodul in IServ für das Stellen von Aufgaben und Feedback sowie die Dateiablage zur Speicherung von Arbeitsmaterial und Arbeitsergebnissen.
- Morgens um 7.45 Uhr sollen alle SchülerInnen mit einem digitalen Endgerät eingeloggt sein, um die Aufgaben und Nachrichten für den Tag abzuholen. Die Anwesenheit ist verpflichtend und wird kontrolliert (z.B. mit einer Schnellumfrage).
- Zu beachten ist, ob FachlehrerInnen zum Austausch über die Unterrichtsinhalte zu einer Audio- oder Videokonferenz einladen.
- Bei allen Aufgabenstellungen ist darauf zu achten, dass sie weitgehend mithilfe digitaler Ressourcen oder der eingeführten Schulbücher und Arbeitshefte zu erledigen sind – auf häusliche Druckaufträge sollte so weit wie möglich verzichtet werden (Minimal-Prinzip).
- Das Erteilen von Wochenaufgaben ist nur in den Fächern vorgesehen, in denen die Wochenplanarbeit als Methode im Unterricht eingeführt und praktiziert wurde.
Präsenz- und Distanzunterricht sind nach Erlass des MSB gleichwertig. Arbeitsprozesse und -Ergebnisse aus dem Distanzunterricht gehen in die Benotung der SchülerInnen mit ein.
Ergänzende Besonderheiten für die Jahrgänge 8 – 10 mit iPads („iPad-Klassen“)
Die SchülerInnen der iPad-Klassen erhalten Distanzunterricht über IServ nach Stundenplan!
Grundsätze im Distanzunterricht
- Es gilt, dass die Fächer nach Stundenplan erteilt werden und die Aufgaben sich im Rahmen in der normalerweise zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages bearbeiten lassen.
Zu jeder stattfindenden Stunde sollen alle SchülerInnen mit einem digitalen Endgerät eingeloggt sein, um die Anwesenheit zu prüfen.