Wahlpflichtunterricht an der Realschule
eine besondere Form der Differenzierung
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Eine besondere Möglichkeit zur Profilbildung der Realschulen stellt der Wahlpflichtbereich dar. Das Angebot unterschiedlicher Schwerpunktfächer fördert die begabungsgerechte Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Die Schulen entscheiden im Rahmen von § 15 Abs. 3 APO S I selbstständig über das Wahlangebot zur Neigungsdifferenzierung ab der Klasse 7 für Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache nach Klasse 6 nicht fortführen.
An der Realschule ergeben sich aus den Schwerpunkten sechs Fächerzuordnungen:
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